Das Sondersignal – Kraftfahrerunterweisung
Am vergangenen Dienstag, den 03. Februar 2015 fand in der THW-Unterkunft Homberg die jährliche Kraftfahrerunterweisung statt.
Zum Erhalt der THW-Fahrgenehmigung, welche jeder Kraftfahrer im THW neben dem normalen Führerschein benötigt um die bundeseigenen Fahrzeuge bewegen zu dürfen, findet jährlich eine entsprechende Unterweisung statt.
Die Einsatzfahrzeuge im Katastrophenschutz unterliegen gesetzlichen Bestimmungen und Besonderheiten. Ein wichtiges Thema ist das Fahren mit Sondersignal (besser bekannt unter Blaulicht und Martinshorn).
Zu diesem Thema begrüßten wir als Referent den Juristen Dr. Ullrich Laabs, stv. Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landesfeuerwehrverbandes, aus Remsfeld.
Laabs, der neben seiner Tätigkeit als Anwalt auch Stelv. Gemeindebrandinspektor der Gemeinde Knüllwald ist, weiß, wovon er redet. Er stellte heraus, dass das Fahren im Einsatz mit der Sondersignalanlage ein sehr hohes Maß an Verantwortung und Weitsicht für den Kraftfahrer bedeutet.
Wie gestaltet sich die rechtliche Lage, wenn es zu einem Unfall kommt? – Welche Anforderungen stellen sich an den Fahrer mit Blaulicht und Martinshorn sowie an alle anderen Verkehrsteilnehmer? – Es hat wohl jeder deutlich erkannt, dass weitaus mehr dahintersteckt, als möglichst schnell zum Einsatzort zu gelangen.
Den Helfern des Homberger THW wurde durch Dr. Laabs ein eher trockenes Thema mit Schwung und Elan nähergebracht. Im Anschluss waren sich alle einig, Gesetze und Verordnungen können auch spannend sein.
Wir bedanken uns bei Ullrich Laabs für seinen Vortrag und freuen uns, wenn es wieder heißt:
Achtung Vorfahrt – aber sicher!
Text und Bilder: Thorsten Mattern (BÖ)
Dr. Ullrich Laabs
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